TECHNIK & WISSEN
Die OCHSNER
Kältemittel-Doppelstrategie
Rund um Kältemittel bei Wärmepumpen kursieren viele vereinfachende Aussagen: pauschale Verbote, klare Gewinner, einfache Antworten. Die Realität ist differenzierter. OCHSNER Wärmepumpen setzt je nach Produktfamilie auf unterschiedliche Kältemittel – aus technischen Gründen, nicht aus Beliebigkeit.
Warum Kältemittel
plötzlich im Mittelpunkt stehen
Jahrelang war das Kältemittel einer Wärmepumpe eine technische Randnotiz. Seit die Europäische Union die Regulierung fluorierter Treibhausgase neu geregelt hat, ist es zum Kaufargument geworden – und zu einem Thema, das nicht immer sachlich diskutiert wird.
Die Verordnung (EU) 2024/573 definiert seit März 2024 neue Anforderungen für Produkte mit bestimmten Kältemitteln. Das hat eine Diskussion ausgelöst, die sich häufig auf eine einfache Formel reduziert: natürlich gut, synthetisch schlecht. Diese Vereinfachung hilft bei einer fundierten Entscheidung nicht weiter. Die Wahl des Kältemittels beeinflusst, wie eine Wärmepumpe konstruiert ist, wo sie aufgestellt werden kann, welche Sicherheitsanforderungen gelten und wie effizient sie in einem konkreten System arbeitet.
Das ist keine ideologische Frage, sondern eine technische.
Faktencheck:
„Wird alles außer R290 verboten?"

Warum OCHSNER auf mehrere Kältemittel setzt
Das OCHSNER Portfolio umfasst Luft-, Sole-, Grundwasser- und Warmwasser-Wärmepumpen. Anwendungen, die sich in Leistungsklasse, Aufstellsituation und Sicherheitsanforderungen unterscheiden. Eine einzige Kältemittellösung für alle Szenarien wäre technisch nicht optimal.
Die Kältemittel im OCHSNER Portfolio
Eigenschaften, Einsatzbereiche und regulatorische Einordnung – und welche OCHSNER Wärmepumpen jeweils damit arbeiten.

R290 - Propan
Kältemittel mit sehr geringem Treibhauspotenzial und ausgezeichneten thermodynamischen Eigenschaften. Sicherheitsklasse A3 erfordert spezifische Sicherheitskonzepte bei der Aufstellung. Regulatorisch langfristig optimal positioniert.

R32 - Difluormethan
−68 % GWP gegenüber R410A bei sehr guter thermodynamischer Effizienz. Sicherheitsklasse A2L: schwer entflammbar, mit sehr geringer Flammenausbreitung. Unterhalb der relevanten EU-GWP-Schwellenwerte.

R452B - HFO/HFC-Gemisch
R410A-Ersatz mit −67 % GWP. Sicherheitsklasse A1 (keine Flammenausbreitung) – keine brandschutztechnischen Sonderanforderungen bei Innenaufstellung. Ideal für Sole- und Grundwasser-Wärmepumpen.

R513A - HFO/HFC-Gemisch
Niedriges GWP kombiniert mit Sicherheitsklasse A1 (keine Flammenausbreitung). Eingesetzt im AIR HAWK 208 – dem leisesten OCHSNER Modell mit 28 dB(A) in 3 Metern.

R134a - Tetrafluorethan
Bewährtes, nicht brennbares Kältemittel für kompakte Geräte mit geringen Füllmengen. Aufgrund des höheren GWP-Werts steht R134a im Kontext der F-Gase-Regulierung stärker unter Druck als Kältemittel unterhalb der 700-GWP-Schwelle. Für bestehende Anlagen keine sofortigen Betriebsverbote.
Welche OCHSNER Wärmepumpe
nutzt welches Kältemittel?
OCHSNER AIR HAWK 208 | Luftwärmepumpe | R513A |
OCHSNER AIR HAWK 518–1850 | Luftwärmepumpe | R32 |
OCHSNER AIR MILAN | Luftwärmepumpe | R290 |
OCHSNER AIR EAGLE | Luftwärmepumpe | R290 |
OCHSNER GEO FOX | Erdwärmepumpe | R290 |
OCHSNER TERRA FOX | Erdwärmepumpe | R452B |
OCHSNER AQUA FOX | Grundwasser-Wärmepumpe | R452B |
OCHSNER EUROPA N | Warmwasser-Wärmepumpe | R290 |
OCHSNER EUROPA MINI | Warmwasser-Wärmepumpe | R134a |
Die Verordnung (EU) 2024/573: Was sie tatsächlich bedeutet
Seit dem 11. März 2024 gilt in der EU die überarbeitete F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573. Sie ersetzt die Vorgängerverordnung 517/2014 und ist in allen 27 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Zentral für Wärmepumpen ist Anhang IV der Verordnung – er regelt, welche Kältemittel in neuen Geräten ab welchem Datum nicht mehr eingesetzt werden dürfen.
Die Verordnung unterscheidet klar zwischen zwei Situationen, die häufig vermischt werden: was für Bestandsanlagen gilt – und was für neue Produkte.
Bestandsanlagen: Bestehende Anlagen dürfen nach aktuellem Stand weiterhin betrieben, repariert und gewartet werden – die Verordnung schreibt keine Stilllegung vor. Für Service und Wartung bleiben R32, R410A, R407C, R134a, R513a und R452B nach heutigem Rechtsstand grundsätzlich zulässig, jeweils unter den geltenden service- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben. Zu beachten ist, dass Kältemittel mit höherem GWP durch die Mengenreduzierung im Phase-down langfristig knapper und teurer werden können.
Neue Produkte: Klare Fristen, differenziert nach Gerätekategorie und Leistungsklasse. Hier gilt Genauigkeit. Die Verordnung unterscheidet nicht nur nach GWP-Wert, sondern nach Bauweise (Monoblock/Split) und Nennleistung:
Ab 1. Januar 2027: Kein Inverkehrbringen von Monoblock-Wärmepumpen (bis 50 kW) und Split-Wärmepumpen (bis 12 kW) mit GWP > 150. Betrifft R32, R452B, R513A für kompakte Geräte dieser Kategorien.
Ab 1. Januar 2029: Für Split-Wärmepumpen bis 12 kW: alle F-Gase verboten (außer bei Sicherheitsausnahme). Für Split-Systeme über 12 kW: GWP > 750 verboten – R32 (GWP 675) liegt darunter und bleibt bis 2033 zulässig.
Ab 1. Januar 2030: Für Split-Systeme über 12 kW: GWP > 150 verboten. Ab diesem Datum gilt de facto GWP < 150 für alle Wärmepumpen-Kategorien.
Die Sicherheitsausnahme – immer eine Einzelfallprüfung. Anhang IV enthält eine explizite Ausnahmeregelung: Wenn Sicherheitsanforderungen am Aufstellort den Einsatz von Kältemitteln mit GWP < 150 nicht zulassen, sind höhere GWP-Werte bis maximal 750 weiterhin zulässig. Diese Regelung ist für Sole- und Grundwasser-Wärmepumpen mit Innenaufstellung besonders relevant: Dort ist R290 mit Sicherheitsklasse A3 (leicht brennbar) konstruktiv anspruchsvoller umzusetzen als ein nicht brennbares Kältemittel der Klasse A1. Ob die Ausnahme im konkreten Einzelfall greift, hängt jedoch von Bauart, Aufstellbedingungen und den jeweils anwendbaren nationalen Sicherheitsnormen ab.
Was das für das OCHSNER Portfolio konkret bedeutet. Die Regulierung macht die Richtung deutlich: Kältemittel mit sehr niedrigem GWP werden langfristig die Norm. Mit R290 setzt OCHSNER in vier Produktfamilien bereits heute auf ein Kältemittel, das diese Anforderung ohne zeitliche Einschränkung erfüllt. Die vier Produktfamilien AIR MILAN, AIR EAGLE, GEO FOX und EUROPA N sind aus heutiger Sicht F-Gas-regulatorisch sehr gut positioniert. Die größeren AIR HAWK Modelle (726 und 1850, über 12 kW) arbeiten mit R32 (GWP 675), das für Split-Systeme über 12 kW bis 2033 zulässig bleibt. Für die kompakteren AIR HAWK Modelle sowie für TERRA FOX und AQUA FOX laufen die nächsten Fristen 2027 bzw. 2029. Die Kältemittelforschung steht hier nicht still: Weltweit wird intensiv an Kältemitteln mit GWP unter 150 geforscht, die nicht zwingend R290 heißen müssen – und die spezifische Anforderungen wie Nicht-Brennbarkeit (A1) oder bestimmte Leistungsbereiche besser erfüllen könnten als R290. OCHSNER verfolgt diese Entwicklungen aktiv und wird neue Kältemittellösungen in das Portfolio integrieren, sobald sie technisch ausgereift und regulatorisch abgesichert sind. Die differenzierte Kältemittelstrategie ist dabei kein Übergangsmodell, sondern Ausdruck einer Entwicklungsphilosophie, die das jeweils technisch Sinnvollste wählt – heute wie morgen.

OCHSNER: Low-GWP-Kältemittel
der nächsten Generation
Die Regulierung ist klar: Die Zukunft gehört Kältemitteln mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial – idealerweise kombiniert mit einer möglichst günstigen Sicherheitsklassifizierung. Genau hier setzt OCHSNER mit seiner Doppelstrategie an: R290 dort, wo es technisch und sicherheitstechnisch optimal passt, und synthetische Low-GWP-Kältemittel dort, wo Normen eine geringe Brennbarkeit verlangen.
OCHSNER setzt heute bereits HFO-basierte Kältemittel ein: R513A (GWP 629,48) im AIR HAWK 208 und R452B (GWP ca. 697) in TERRA FOX und AQUA FOX. Diese Kältemittel sind gegenüber R410A ein großer Schritt nach vorn – aber sie liegen noch oberhalb des GWP-150-Schwellenwerts, der ab 2027 für kompakte Neugeräte gilt. Die eigentliche nächste Generation sind HFO-Blends mit GWP deutlich unter 150.
Im Fokus der Kältemittelforschung stehen heute zwei Kategorien: HFO-Blends mit GWP unter 150 sowie reine HFO-Kältemittel mit GWP nahe 1. Bei den HFO-Blends sind Kältemittel wie R-454C (GWP ca. 146–148, A2L), R-457A (GWP ca. 137, A2L) oder R-455A (GWP ca. 146, A2L) in der Entwicklung – allesamt HFO/HFKW-Gemische, die möglichst nah an den Drucklagen und Effizienzniveaus heutiger Kältemittel bleiben und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen ab 2027 erfüllen. Parallel dazu sind reine HFO-Kältemittel wie R-1234yf (GWP < 1–4) und R-1234ze(E) (GWP < 1) bereits im Einsatz – vor allem als Basiskomponenten für Blends wie R-454C, aber auch direkt in Wärmepumpen.
Für OCHSNER ist entscheidend, dass sich Effizienz, Klimabilanz und Sicherheit nicht gegenseitig ausschließen. Deshalb investieren wir seit Jahren erhebliche Mittel in Forschung und Entwicklung – von eigenen Versuchsanlagen über Feldtests mit Pilotkunden bis hin zur Mitarbeit in Normungsgremien. Ziel ist es, neue Low-GWP-Kältemittel frühzeitig in serienreife Wärmepumpen zu überführen, sobald sie technisch ausgereift, regulativ abgesichert und im realen Betrieb verlässlich sind.
Wer heute eine OCHSNER Wärmepumpe wählt, profitiert von einer klaren Zukunftsstrategie.
Hilfreiche Links





