Land, Bundesländer und Energieversorger fördern die Wärmepumpe in Österreich

Im Bund, in den Bundesländern und in den Gemeinden Österreichs gibt es eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen regionalen Förderungen. Möglich sind je nach Bundesland direkte Förderungen in Form von Zuschüssen, die entweder pauschal für bestimmte Wärmepumpen-Arten festgelegt oder an die Leistung der Geräte gekoppelt sind. Indirekte Förderungen bieten einige Bundesländer beispielsweise im Rahmen von Programmen zur Wohnbauförderung oder zur Wohnhaussanierung an.

Weiters unterstützen Energieversorger die Installation von Wärmepumpen durch Zuschüsse sowie durch spezielle Stromtarife.
Einen Überblick über die Förderungen von Land, Bundesländern und Energieversorgern bietet die Website www.waermepumpe-austria.at/foerderungen.

Mit nebenstehendem Formular können Sie die Fördermöglichkeiten, die für Ihren Wohnort und Ihr Projekt verfügbar sind, direkt anfragen. Die Eingabe von ein paar Eckdaten genügt.

FÖRDERMITTELAUSKUNFT
ÖSTERREICH

Über unseren Fragebogen können Sie Förderauskünfte für Ihr Modernisierungs-/ Neubauvorhaben erhalten. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zur Ausführung der Fördermittelabfrage gespeichert.

Die Förderungen für Erneuerbare Energien im allgemeinen und für Wärmepumpen im Speziellen sind in jedem Land der EU anders gestaltet.

Selbst innerhalb eines Mitgliedslandes bestehen oftmals unterschiedliche Förderungen. In unserer Datenbank sind alle Wärmepumpenförderungen klar und übersichtlich dargestellt - damit Sie den Überblick behalten.

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Förderungen für erneuerbare Energien bei einer Heizungssanierung

Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern ist die Voraussetzung für die Gestaltung einer klimaneutralen Zukunft. Besonders im Bestand der Wohngebäude gibt es hier nach wie vor große Potenziale, da viele Gebäude mit Öl, Gas oder ineffizienten, strombetriebenen Nachtspeicher- oder Direktspeicher-Elektro beheizt werden. Förderungen für die Heizungssanierung sind daher wichtige Instrumente, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Bundesförderung für Wärmepumpen erfolgt vor allem über das Programm „Raus aus Öl und Gas“.

Die häufigsten Fragen zu Wärmepumpen-Förderungen

Grundsätzlich förderfähig sind alle Wärmepumpen bis unter 100 kW Leistung, die den Mindestanforderungen der Gütesiegelkriterien der EHPA (European Heat Pump Association) entsprechen. Dazu gehören alle Heizungswärmepumpen, die Ochsner anbietet. Förderungen für Luftwärmepumpen sind ebenso möglich wie für Erdwärmepumpen oder Grundwasserwärmepumpen. Welche Wärmequelle gewählt wird, hängt nicht in erster Linie von der Förderung für Wärmepumpen ab, sondern von den baulichen Gegebenheiten. Der OCHSNER Systempartner hilft bei der Auswahl der Wärmepumpentechnologie, die zum Haus und zum Standort am besten passt.

Für Wärmepumpen mit Leistungen über 100 kW können Betriebe und kommunale Einrichtungen ebenfalls Förderungen vom Bund oder den Bundesländern beantragen. Infos dazu gibt es z. B. bei der Kommunalkredit Public Consulting.

Der Antrag für die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen des Bundes-Programms „Raus aus Öl und Gas“ wird nach der Umsetzung des Projekts zum umweltfreundlichen Heizen online auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting gestellt. Er muss innert 6 Monaten nach der Rechnungslegung stattfinden. Die verschiedenen Förderprogramme der Bundesländer sind in einer Liste des Verbands Wärmepumpe Austria einsehbar. Hinweise zur Antragstellung gibt es auf den entsprechenden Websites.

Wer die Förderungen für Wärmepumpen nutzen möchte, die von den Energieversorgern angeboten werden, muss in der Regel einen Stromliefervertrag mit dem fördernden Unternehmen abschließen. Bei der Beantragung der Förderung für Wärmepumpen können sich Modernisierer und Bauherren an ihren OCHSNER Systempartner wenden. Er kennt die Förderprogramme von Bund, Ländern und Energieversorgern und kann seine Kunden beraten, welche Förderungen für den Umstieg von Ölheizung oder Gasheizung auf Wärmepumpe oder den Wärmepumpen-Einbau im Neubau in Frage kommen.

Für die Förderung „Raus aus Öl und Gas“ sind für Private zwei Schritte erforderlich: die Registrierung und anschließend die Antragstellung, die spätestens nach 6 Monaten erfolgen muss.

  • Empfohlen wird zunächst eine Energieberatung zum geplanten Heizungstausch. Auch der Energieausweis oder ein Konzept für eine umfassende Sanierung des Gebäudes können als Grundlage herangezogen werden.
  • Daraufhin plant ein Fachbetrieb das Wärmepumpen-Heizsystem und es werden die Termine für Installation und Fertigstellung festgelegt.
  • Wenn das Projekt baureif oder bereits fertiggestellt ist, erfolgt die Registrierung unter www.raus-aus-öl.at. Erforderlich sind Daten zum Antragsteller, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon und detaillierte Angaben zum neuen Heizungssystem und den Kosten.
  • Mit abgeschlossener und bestätigter Registrierung ist das Förderbudget reserviert und dem Antragsteller wird ein Link zugesendet.
  • Spätestens 6 Monate danach muss der Antrag online über diesen Link erfolgen. Hierfür sind umfangreiche Unterlagen zu der fertiggestellten und abgerechneten neuen Wärmepumpenheizung einzureichen.

Informationen zur Antragstellung für die Förderungen der Bundesländer finden Sie auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting.

Die Förderung für Wärmepumpen im Altbau bei Ersatz eines fossilen Heizungssystems wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Höhe von maximal 7.500 Euro ausgezahlt. Wichtig ist, dass das Kältemittel der Wärmepumpe einen GWP von unter 1.500 hat. Bei einem GWP von über 1.500 bis 2.000 wird die Förderung um 20 % reduziert. Bei Ersatz einer Erdgas- oder Flüssiggas-Heizung kommt ein Zuschlag von bis zu 2.000 Euro hinzu.

Folgende Zuschüsse für Wärmepumpen sind, vorbehaltlich etwaiger Änderungen, in den Bundesländern möglich:

  • Burgenland: Warmwasserwärmepumpen zwischen 300 und 600 Euro, Heizungswärmepumpen zwischen 1.800 und 2.500 Euro.
  • Kärnten: Subsidiäre Landesförderung für Ein- und Zweifamilienhaus bis maximal 35 % der Sanierungskosten, maximal 6.000 Euro je Wohnung.
  • Niederösterreich: Bis zu 3.000 Euro zusätzlich zur Bundesförderung „Raus aus Öl und Gas“.
  • Oberösterreich: 100 Euro je kW Nennwärmeleistung bei Luftwärmepumpen, maximal 1.000 Euro. 170 Euro je kW Nennwärmeleistung bei Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen, maximal 1.700 Euro. Zusätzlich bis 1.000 Euro Entsorgungskosten für ortsfeste Tanks für fossile Brennstoffe.
  • Salzburg: Förderung für Tiefenbohrung, Erdkollektor oder Brunnenanlage bis maximal 35 % der Kosten, maximal 3.000 Euro.
  • Steiermark: Bei Umstieg von fossilen Brennstoffen, Stromheizungen und Allesbrennern auf Luftwärmepumpen bis zu 1.000 Euro, beim Umstieg auf Erd- und Grundwasserwärmepumpen bis zu 2.400 Euro.
  • Tirol: Förderungen für Wärmepumpen im Neubau im Rahmen der Wohnbauförderung.
  • Wien: Unter bestimmten Umständen Zuschuss bis 35 % der Kosten bis maximal 12.500 Euro.

Mit Förderungen für Wärmepumpen besonders im Altbau arbeiten Bund, Länder und Energieversorger darauf hin, die europäischen und österreichischen Klimaziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu erreichen. Die Förderung für die Heizungssanierung ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klima- und Energiewende. Sie soll Privatpersonen, aber auch Betrieben und öffentlichen Einrichtungen dabei helfen, den Umstieg von Öl- und Gasheizung oder anderen weniger klimafreundlichen Heizungen auf Wärmepumpen und erneuerbare Energien bezahlbar zu machen.